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Wie können wir Ihnen helfen?
Service2025-08-29T13:38:35+02:00

Aktuelles aus der Wirtschaft

2008, 2025

Geteiltes Bild bei Startups

20. August 2025|

Die konjunkturelle Lage trifft Startups in Deutschland einer Befragung zufolge höchst unterschiedlich. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) gibt an, dass sich ihre wirtschaftliche Lage in den vergangenen [...]

2008, 2025

Deutlicher Anstieg bei den Insolvenzen

20. August 2025|

Deutlicher Anstieg bei den Insolvenzen Das Statistische Bundesamt meldet für Juli 2025 einen Anstieg der beantragten Regelinsolvenzen um 19,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Das ist die höchste Zuwachsrate [...]

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Gläubigerinformationssystem – für Ihren Überblick

Unsere Büros arbeiten mit den speziell für Insolvenzverfahren konzipierten Software „winsolvenz.p3“ und ProInsO. Damit einher geht das sogenannte „Gläubigerinformatinssystem“ (GIS). Dieses bietet den an einem Verfahren beteiligten Gläubigern die Möglichkeit, sich über einen PIN geschützten Zugang online über den jeweiligen Verfahrensstand zu informieren oder auch Forderungen online anzumelden.

Auch über den Status seiner Forderung kann sich der Gläubiger im Rahmen des GIS informieren.

Um eine PIN für das Gläubigerinformationssystem zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Büros in Verbindung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Geben Sie dabei bitte unbedingt den Namen des Schuldners, das gerichtliche Aktenzeichen (sofern bekannt), Ihre Kontaktdaten sowie die Konatktdaten eines Vertreters einschl. dessen Aktenzeichens an, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen vertreten lassen. Nach Eingang Ihrer Nachricht erhalten Sie von uns eine PIN zur Nutzung des Gläubiger-Informations-Systems (GIS).

Im Rahmen des GIS können Sie :

  • Verwalterinformationen (Bemerkungen, Quotenaussichten)
  • Berichte und Dokumente, die ausschließlich für Gläubiger des Verfahrens bestimmt sind und
  • den Forderungsstand einsehen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Formulare für die Forderungsanmeldung auszudrucken, die uns dann zusammen mit den forderungsbegründenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zuzuschicken sind. Damit kann Ihre Forderung zur Insolvenztabelle mit aufgenommen und geprüft werden.

Sofern Sie schon über eine PIN zum GIS verfügen, können Sie sich hier einloggen.

Den Zugang zum GIS finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Warum Gätcke als Partner in der Krise?2025-08-22T15:41:56+02:00

Weil wir rechtliche Erfahrung, menschliche Nähe und strategisches Denken verbinden. Unsere Kanzlei steht für Klarheit, Struktur und einen verlässlichen Kurs durch die Krise – in Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht.

Welche Rolle spielt das Handels- und Gesellschaftsrecht?2025-08-22T15:41:05+02:00

Gerade bei Unternehmensinsolvenzen ist das Gesellschaftsrecht entscheidend: Haftung, Organpflichten und Gesellschafterrechte. Unsere Expertise sichert eine rechtskonforme und strategische Abwicklung.

Was bedeutet Anfechtungsrecht im Insolvenzverfahren?2025-08-22T15:40:16+02:00

Das Anfechtungsrecht ermöglicht es, bestimmte Zahlungen oder Geschäfte rückgängig zu machen. Ziel: eine gerechte Verteilung an alle Gläubiger. Wir beraten zur Abwehr oder Durchsetzung solcher Ansprüche.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?2025-08-22T15:39:03+02:00

Oft ja – durch frühzeitige Restrukturierung, Verhandlungen mit Gläubigern und ein rechtlich fundiertes Sanierungskonzept. Je eher Sie handeln, desto höher die Erfolgschancen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Insolvenzberatung?2025-08-22T15:26:44+02:00

Je früher Sie rechtliche Hilfe suchen, desto größer sind die Chancen auf Sanierung und Restrukturierung. Wer rechtzeitig handelt, kann Insolvenz vermeiden oder geordnet einleiten – und damit Handlungsspielräume sichern.

Unterschied: Insolvenz, Sanierung oder Restrukturierung?2025-08-22T15:28:55+02:00

Insolvenzrecht regelt den rechtlichen Rahmen im Krisenfall. Sanierung und Restrukturierung zielen auf die Rettung des Unternehmens – durch klare Strukturen, Verhandlungen mit Gläubigern und gezielte Maßnahmen.

Bin ich als Geschäftsführer haftbar bei Insolvenz?2025-08-22T15:30:06+02:00

Ja – verspätete Insolvenzanmeldung kann zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Rechtzeitige Beratung schützt Sie und schafft Transparenz gegenüber Gläubigern.

Rechtzeitige Beratung schützt Sie und schafft Transparenz gegenüber Gläubigern.2025-08-22T15:33:46+02:00

Ein erfahrener Insolvenzverwalter sorgt für Ordnung, faire Lösungen und die Wahrung von Gläubigerinteressen. Gleichzeitig prüft er Sanierungschancen und entwickelt tragfähige Konzepte für einen Neuanfang.

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